Sternstraße 30 | 39104 Magdeburg
Herzlich willkommen in meiner Kanzlei. Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Als Ihre direkte Ansprechpartnerin berate und vertrete ich Sie persönlich. Auf dieser Seite finden Sie meine Tätigkeitsschwerpunkte und Informationen zur Kontaktaufnahme.
In dringenden Fällen der Strafverteidigung an Wochenenden:
Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Als Fachanwältin für Strafrecht übernehme ich Wahl- und Pflichtverteidigungen.
Ich berate und vertrete Sie bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsfragen sowie im Sorge- und Umgangsrecht.
Ich berate und vertrete Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen. Dazu gehören Mietverträge, Mieterhöhungen, Mietrückstände, Abmahnungen und Kündigungen sowie Räumungsklagen. Ich unterstütze Sie außerdem bei Fragen zur Rückgabe der Mieträume, zu Schäden und zur Kaution.
Ich berate zu rechtlichen Compliance-Fragen und biete Vorträge und Schulungen an. Als Dozentin im Bereich Compliance vermittle ich die Inhalte verständlich und praxisbezogen.
Ich unterstütze Sie bei Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen sowie bei Fragen zu Filesharing, geistigem Eigentum und Persönlichkeitsrechten.
Ich berate Sie zu Markenrecherche und Markenanmeldung und vertrete Sie bei Markenverletzungen sowie bei Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.
Ich bin Julia Hartwig, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Seit 2014 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht habe ich 2017 in Berlin erfolgreich absolviert. 2023 habe ich ein Studium im Bereich Compliance Management an der FernUniversität in Hagen abgeschlossen.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich als Dozentin im Bereich Compliance tätig. Im Strafrecht bilde ich Referendarinnen und Referendare während ihrer Anwaltsstation im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg aus.
Mir ist wichtig, Ihnen Ihre rechtliche Situation verständlich einzuordnen und mit Ihnen zu besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Ich bin Ihre direkte Ansprechpartnerin.
Für eine erste Anfrage schreiben Sie mir bitte eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und nennen Sie die Gegenseite sowie wichtige Fristen oder Termine. Bitte senden Sie zunächst keine umfangreichen oder besonders sensiblen Unterlagen über das Kontaktformular.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, informieren Sie Ihren Versicherer möglichst vor dem Erstberatungstermin und bitten Sie um Prüfung, ob Versicherungsschutz besteht. Wenn Sie mich mit einer anwaltlichen Deckungsanfrage beauftragen, wird diese Tätigkeit gesondert vergütet. Die Kosten dafür übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht in jedem Fall. Klären Sie deshalb bitte vorab mit Ihrem Versicherer, ob auch die Kosten der anwaltlichen Deckungsanfrage übernommen werden. Über die hierfür anfallenden Kosten informiere ich Sie, bevor Sie mich mit der Anfrage beauftragen. Ob die Kosten der Beratung und Vertretung übernommen werden, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall.
Sie oder ein Angehöriger benötigen am Wochenende dringend anwaltliche Unterstützung in einer Strafsache, zum Beispiel nach einer Festnahme oder Durchsuchung? In dringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch unter 0391 50558360.
Wochenend-Notfallnummer anrufen
Bitte nutzen Sie diese Nummer ausschließlich in dringenden Fällen der Strafverteidigung.
So läuft eine Anfrage ab
Für eine erste Anfrage schreiben Sie mir bitte eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Schildern Sie Ihr Anliegen kurz und nennen Sie die Gegenseite sowie wichtige Fristen oder Termine. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen senden Sie bitte zunächst nicht über das Kontaktformular.
Ich prüfe anschließend, ob ich Sie in Ihrer Angelegenheit unterstützen kann. Wenn eine Beratung möglich ist, stimme ich mit Ihnen einen Termin ab.
Im Termin besprechen wir Ihre Situation, mögliche rechtliche Schritte und die voraussichtlichen Kosten einer weiteren Tätigkeit. Ob ich Sie anschließend vertrete, entscheiden wir gemeinsam. Eine erste Anfrage allein begründet noch kein Mandat.
Muss ich für eine erste Anfrage anrufen?
Nein. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular. Telefonische Gespräche vereinbare ich bei Bedarf vorab mit Ihnen.
Welche Angaben sollte ich machen?
Nennen Sie bitte Ihren Namen, die Gegenseite zur Kollisionsprüfung, eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie wichtige Fristen oder Termine.
Kann ich Unterlagen gleich mitsenden?
Für die erste Nachricht genügt meist eine kurze Schilderung. Bitte senden Sie umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen erst nach Rücksprache über einen geeigneten Übermittlungsweg.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall ab. Sie können vor der Erstberatung bei Ihrem Versicherer eine Prüfung der Kostenübernahme anfragen.
Vertreten Sie Mieterinnen und Mieter?
Mein mietrechtliches Angebot richtet sich an Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen.
Erstberatung und Kosten
Das erste Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Für die Erstberatung berechne ich 249,90 € brutto. Die Vergütungsvereinbarung schließe ich vor dem Beratungsgespräch mit Ihnen ab.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, informieren Sie Ihren Versicherer bitte möglichst vor dem Termin und fragen Sie, ob die Kosten der Erstberatung übernommen werden. Eine Kostenübernahme hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall ab.
Wenn Sie mich beauftragen, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen, ist diese Anfrage eine gesonderte anwaltliche Tätigkeit. Dafür entstehen zusätzliche Kosten, die nicht in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden. Über die Kosten informiere ich Sie, bevor Sie mich mit der Anfrage beauftragen.